3. Der Mensch als Naturwesen.

IV. Die Gesellschaft – ein Machtwille.

1. Der Mensch als geselliges Wesen.

455.

Das „Ich“ unterjocht und tötet: es arbeitet wie eine organische Zelle: es raubt und ist gewalttätig. Es will sich regenerieren – Schwangerschaft. Es will seinen Gott gebären und alle Menschheit ihm zu Füßen sehen.

456.

Das Individuum ist etwas ganz Neues und Neuschaffendes, etwas Absolutes, alle Handlungen ganz sein eigen.

Die Werte für seine Handlungen entnimmt der Einzelne zuletzt doch sich selber: weil er auch die überlieferten Worte sich ganz individuell deuten muß. Die Auslegung der Formel ist mindestens persönlich, wenn er auch keine Formel schafft: als Ausleger ist er immer noch schaffend.

457.

Jedes Lebendige greift so weit um sich mit seiner Kraft, als es kann und unterwirft sich das Schwächere: so hat es seinen Genuß an sich. Die zunehmende „Vermenschlichung“ in dieser Tendenz besteht darin, daß immer feiner empfunden wird, wie schwer der andere wirklich einzuverleiben ist: wie die grobe Schädigung zwar unsre Macht über ihn zeigt, zugleich aber seinen Willen uns noch mehr entfremdet, – also ihn weniger unterwerfbar macht.

458.

Der Individualismus ist eine bescheidene und noch unbewußte Art des „Willens zur Macht“; hier scheint es dem Einzelnen schon genug, freizukommen von einer Übermacht der Gesellschaft (sei es des Staates oder der Kirche). Er setzt sich nicht als Person in Gegensatz, sondern bloß als Einzelner; er vertritt alle Einzelnen gegen die Gesamtheit. Das heißt: er setzt sich instinktiv gleich an mit jedem Einzelnen; was er erkämpft, das erkämpft er nicht sich als Person, sondern sich als Vertreter Einzelner gegen die Gesamtheit.

Der Sozialismus ist bloß ein Agitationsmittel des Individualismus: er begreift, daß man sich, um etwas zu erreichen, zu einer Gesamtaktion organisieren muß, zu einer „Macht“. Aber was er will, ist nicht die Sozietät als Zweck des Einzelnen, sondern die Sozietät als Mittel zur Ermöglichung vieler Einzelnen: – das ist der Instinkt der Sozialisten, über den sie sich häufig betrügen (– abgesehen, daß sie, um sich durchzusetzen, häufig betrügen müssen). Die altruistische Moralpredigt im Dienste des Individualegoismus: eine der gewöhnlichsten Falschheiten des neunzehnten Jahrhunderts.

Der Anarchismus ist wiederum bloß ein Agitationsmittel des Sozialismus; mit ihm erregt er Furcht, mit der Furcht beginnt er zu faszinieren und zu terrorisieren: vor allem – er zieht die Mutigen, die Gewagten auf seine Seite, selbst noch im Geistigsten.

Trotz alledem: der Individualismus ist die bescheidenste Stufe des Willens zur Macht.


Hat man eine gewisse Unabhängigkeit erreicht, so will man mehr: es tritt die Sonderung heraus nach dem Grade der Kraft: der Einzelne setzt sich nicht ohne weiteres mehr gleich, sondern er sucht nach seinesgleichen, – er hebt andere von sich ab. Auf den Individualismus folgt die Glieder- und Organbildung: die verwandten Tendenzen sich zusammenstellend und sich als Macht betätigend: zwischen diesen Machtzentren Reibung, Krieg, Erkenntnis beiderseitiger Kräfte, Ausgleichung, Annäherung, Festsetzung von Austausch der Leistungen. Am Schluß: eine Rangordnung.

Rekapitulation:

1. Die Individuen machen sich frei;

2. sie treten in Kampf, sie kommen über „Gleichheit der Rechte“ überein (– „Gerechtigkeit“ als Ziel –);

3. ist das erreicht, so treten die tatsächlichen Ungleichheiten der Kraft in eine vergrößerte Wirkung (weil im großen ganzen der Friede herrscht und viele kleine Kraftquanta schon Differenzen ausmachen, solche, die früher fast gleich null waren). Jetzt organisieren sich die Einzelnen zu Gruppen; die Gruppen streben nach Vorrechten und nach Übergewicht. Der Kampf, in milderer Form, tobt von neuem.

Man will Freiheit, solange man noch nicht die Macht hat. Hat man sie, will man Übermacht; erringt man sie nicht (ist man noch zu schwach zu ihr), will man „Gerechtigkeit“, das heißt gleiche Macht.

459.

Welcher Grad von Widerstand beständig überwunden werden muß, um obenauf zu bleiben, das ist das Maß der Freiheit, sei es für Einzelne, sei es für Gesellschaften: Freiheit nämlich als positive Macht, als Wille zur Macht angesetzt. Die höchste Form der Individualfreiheit, der Souveränität wüchse demnach mit großer Wahrscheinlichkeit nicht fünf Schritt weit von ihrem Gegensatze auf, dort wo die Gefahr der Sklaverei gleich hundert Damoklesschwertern über dem Dasein hängt. Man gehe daraufhin durch die Geschichte: die Zeiten, wo das „Individuum“ bis zu jener Vollkommenheit reif, das heißt frei wird, wo der klassische Typus des souveränen Menschen erreicht ist: o nein! das waren niemals humane Zeiten!

Man muß keine Wahl haben: entweder obenauf – oder unten, wie ein Wurm, verhöhnt, vernichtet, zertreten. Man muß Tyrannen gegen sich haben, um Tyrann, das heißt frei zu werden. Es ist kein kleiner Vorteil, hundert Damoklesschwerter über sich zu haben: damit lernt man tanzen, damit kommt man zur „Freiheit der Bewegung“.

460.

Unsre neue „Freiheit“. – Welches Freiheitsgefühl liegt darin, zu empfinden, wie wir befreiten Geister empfinden, daß wir nicht in ein System von „Zwecken“ eingespannt sind! Insgleichen, daß der Begriff „Lohn“ und „Strafe“ nicht im Wesen des Daseins seinen Sitz hat! Insgleichen, daß die gute und die böse Handlung nicht an sich, sondern nur in der Perspektive der Erhaltungstendenzen gewisser Arten von menschlichen Gemeinschaften aus gut und böse zu nennen ist! Insgleichen, daß unsre Abrechnungen über Lust und Schmerz keine kosmische, geschweige denn eine metaphysische Bedeutung haben! (– jener Pessimismus, der Pessimismus des Herrn von Hartmann, der Lust und Unlust des Daseins selbst auf die Wagschale zu setzen sich anheischig macht, mit seiner willkürlichen Einsperrung in das vorkopernikanische Gefängnis und Gesichtsfeld, würde etwas Rückständiges und Rückfälliges sein, falls er nicht nur ein schlechter Witz eines Berliners ist.)

461.

Die „wachsende Autonomie des Individuums“: davon reden diese Pariser Philosophen, wie Fouillée: sie sollten doch nur die race moutonnière ansehen, die sie selber sind!.... Macht doch die Augen auf, ihr Herren Zukunftssoziologen! Das Individuum ist stark geworden unter umgekehrten Bedingungen: ihr beschreibt die äußerste Schwächung und Verkümmerung des Menschen, ihr wollt sie selbst und braucht den ganzen Lügenapparat des alten Ideals dazu! ihr seid derart, daß ihr eure Herdentierbedürfnisse wirklich als Ideal empfindet!

Der vollkommene Mangel an psychologischer Rechtschaffenheit!

462.

Scheinbar entgegengesetzt die zwei Züge, welche die modernen Europäer kennzeichnen: das Individualistische und die Forderung gleicher Rechte: das verstehe ich endlich. Nämlich, das Individuum ist eine äußerst verwundbare Eitelkeit: – diese fordert, bei ihrem Bewußtsein, wie schnell sie leidet, daß jeder andere ihm gleichgestellt gelte, daß er nur inter pares sei. Damit ist eine gesellschaftliche Rasse charakterisiert, in welcher tatsächlich die Begabungen und Kräfte nicht erheblich auseinandergehen. Der Stolz, welcher Einsamkeit und wenige Schätzer will, ist ganz außer Verständnis; die ganz „großen“ Erfolge gibt es nur durch Massen, ja man begreift es kaum noch, daß ein Massenerfolg immer eigentlich ein kleiner Erfolg ist: weil pulchrum est paucorum hominum.

Alle Moralen wissen nichts von „Rangordnung“ der Menschen; die Rechtslehrer nichts vom Gemeindegewissen. Das Individualprinzip lehnt die ganz großen Menschen ab und verlangt unter ungefähr gleichen das feinste Auge und die schnellste Herauserkennung eines Talentes; und weil jeder etwas von Talenten hat, in solchen späten und zivilisierten Kulturen – also erwarten kann, sein Teil Ehre zurückzubekommen –, deshalb findet heute ein Herausstreichen der kleinen Verdienste statt wie niemals noch: es gibt dem Zeitalter einen Anstrich von grenzenloser Billigkeit. Seine Unbilligkeit besteht in einer Wut ohne Grenzen nicht gegen die Tyrannen und Volksschmeichler, auch in den Künsten, sondern gegen die vornehmen Menschen, welche das Lob der Vielen verachten. Die Forderung gleicher Rechte (zum Beispiel über alles und jeden zu Gericht sitzen zu dürfen) ist antiaristokratisch.

Ebenso fremd ist ihm das verschwundene Individuum, das Untertauchen in einen großen Typus, das Nicht-Person-sein-wollen: worin die Auszeichnung und der Eifer vieler hohen Menschen früher bestand (die größten Dichter darunter); oder „Stadt-sein“ wie in Griechenland; Jesuitismus, preußisches Offizierkorps und Beamtentum; oder Schüler-sein und Fortsetzer großer Meister: wozu ungesellschaftliche Zustände und der Mangel der kleinen Eitelkeit nötig ist.

463.
Morphologie der Selbstgefühle.

Erster Gesichtspunkt: inwiefern die Mitgefühls- und Gemeinschaftsgefühle die niedrigere, die vorbereitende Stufe sind, zur Zeit, wo das Personalselbstgefühl, die Initiative der Wertsetzung im einzelnen noch gar nicht möglich ist.

Zweiter Gesichtspunkt: inwiefern die Höhe des Kollektivselbstgefühls, der Stolz auf die Distanz des Clans, das Sich-ungleich-fühlen, die Abneigung gegen Vermittlung, Gleichberechtigung, Versöhnung eine Schule des Individualselbstgefühls ist: namentlich insofern sie den Einzelnen zwingt, den Stolz des Ganzen zu repräsentieren: – er muß reden und handeln mit einer extremen Achtung vor sich, insofern er die Gemeinschaft in Person darstellt. Insgleichen: wenn das Individuum sich als Werkzeug und Sprachrohr der Gottheit fühlt.

Dritter Gesichtspunkt: inwiefern diese Formen der Entselbstung tatsächlich der Person eine ungeheure Wichtigkeit geben: insofern höhere Gewalten sich ihrer bedienen: religiöse Scheu vor sich selbst Zustand des Propheten, Dichters.

Vierter Gesichtspunkt: inwiefern die Verantwortlichkeit für das Ganze dem Einzelnen einen weiten Blick, eine strenge und furchtbare Hand, eine Besonnenheit und Kälte, eine Großartigkeit der Haltung und Gebärde anerzieht und erlaubt, welche er nicht um seiner selbst willen sich zugestehen würde.

In summa: die Kollektivselbstgefühle sind die große Vorschule der Personalsouveränität. Der vornehme Stand ist der, welcher die Erbschaft dieser Übung macht.

464.
Die maskierten Arten des Willens zur Macht:

1. Verlangen nach Freiheit, Unabhängigkeit, auch nach Gleichgewicht, Frieden, Koordination. Auch der Einsiedler, die „Geistesfreiheit“. In niedrigster Form: Wille überhaupt, dazusein, „Selbsterhaltungstrieb“.

2. Die Einordnung, um im größeren Ganzen dessen Willen zur Macht zu befriedigen: die Unterwerfung, das Sich-unentbehrlich-machen, -nützlich-machen bei dem, der die Gewalt hat; die Liebe, als ein Schleichweg zum Herzen des Mächtigeren, – um über ihn zu herrschen.

3. Das Pflichtgefühl, das Gewissen, der imaginäre Trost, zu einem höheren Rang zu gehören als die tatsächlich Gewalthabenden; die Anerkennung einer Rangordnung, die das Richten erlaubt, auch über die Mächtigeren; die Selbstverurteilung; die Erfindung neuer Werttafeln (Juden: klassisches Beispiel).

465.
Zum „Macchiavellismus“ der Macht.

Der Wille zur Macht erscheint

a) bei den Unterdrückten, bei Sklaven jeder Art als Wille zur „Freiheit“: bloß das Loskommen scheint das Ziel (moralisch-religiös: „nur seinem eignen Gewissen verantwortlich“; „evangelische Freiheit“ usw.);

b) bei einer stärkeren und zur Macht heranwachsenden Art als Wille zur Übermacht; wenn zunächst erfolglos, dann sich einschränkend auf den Willen zur „Gerechtigkeit“, das heißt zu dem gleichen Maß von Rechten, wie die herrschende Art sie hat;

c) bei den Stärksten, Reichsten, Unabhängigsten, Mutigsten als „Liebe zur Menschheit“, zum „Volk“, zum Evangelium, zur Wahrheit, Gott; als Mitleid; „Selbstopferung“ usw.; als Überwältigen, Mit-sich-fortreißen, In-seinen-Dienst-nehmen, als instinktives Sich-in-Eins-rechnen mit einem großen Quantum Macht, dem man Richtung zu geben vermag: der Held, der Prophet, der Cäsar, der Heiland, der Hirt; (– auch die Geschlechtsliebe gehört hierher: sie will die Überwältigung, das In-Besitz-nehmen, und sie erscheint als Sich-hingeben. Im Grunde ist es nur die Liebe zu seinem „Werkzeug“, zu seinem „Pferd“, – seine Überzeugung davon, daß ihm das und das zugehört, als einem, der imstande ist, es zu benutzen).

Freiheit“, „Gerechtigkeit“ und „Liebe“!!! –

466.

Berichtigung des Begriffs „Egoismus“. – Hat man begriffen, inwiefern „Individuum“ ein Irrtum ist, sondern jedes Einzelwesen eben der ganze Prozeß in gerader Linie ist (nicht bloß „vererbt“, sondern er selbst –), so hat das Einzelwesen eine ungeheuer große Bedeutung. Der Instinkt redet darin ganz richtig. Wo dieser Instinkt nachläßt, – wo das Individuum sich einen Wert erst im Dienst für andere sucht, kann man sicher auf Ermüdung und Entartung schließen. Der Altruismus der Gesinnung, gründlich und ohne Tartüfferie, ist ein Instinkt dafür, sich wenigstens einen zweiten Wert zu schaffen, im Dienste anderer Egoismen. Meistens aber ist er nur scheinbar: ein Umweg zur Erhaltung des eigenen Lebensgefühls, Wertgefühls. –

467.

Die Kunstgriffe, um Handlungen, Maßregeln, Affekte zu ermöglichen, welche, individuell gemessen, nicht mehr „statthaft“, – auch nicht mehr „schmackhaft“ sind:

die Kunst „macht sie uns schmackhaft“, die uns in solche „entfremdete“ Welten eintreten läßt;

der Historiker zeigt ihre Art Recht und Vernunft; die Reisen; der Exotismus; die Psychologie; Strafrecht; Irrenhaus; Verbrecher; Soziologie;

die „Unpersönlichkeit“ (so daß wir als Media eines Kollektivwesens uns diese Affekte und Handlungen gestatten – Richterkollegien, Jury, Bürger, Soldat, Minister, Fürst, Sozietät, „Kritiker“ –) gibt uns das Gefühl, als ob wir ein Opfer brächten....

468.

Dem bösen Menschen das gute Gewissen zurückgeben – ist das mein unwillkürliches Bemühen gewesen? und zwar dem bösen Menschen, insofern er der starke Mensch ist? (Das Urteil Dostoiewskys über die Verbrecher der Gefängnisse ist hierbei anzuführen.)

469.

Wir lernen in unsrer zivilisierten Welt fast nur den verkümmerten Verbrecher kennen, erdrückt unter dem Fluch und der Verachtung der Gesellschaft, sich selbst mißtrauend, oftmals seine Tat verkleinernd und verleumdend, einen mißglückten Typus von Verbrecher; und wir widerstreben der Vorstellung, daß alle großen Menschen Verbrecher waren (nur im großen Stile und nicht im erbärmlichen), daß das Verbrechen zur Größe gehört (– so nämlich geredet aus dem Bewußtsein der Nierenprüfer und aller derer, die am tiefsten in große Seelen hinuntergestiegen sind –). Die „Vogelfreiheit“ von dem Herkommen, dem Gewissen, der Pflicht – jeder große Mensch kennt diese seine Gefahr. Aber er will sie auch: er will das große Ziel und darum auch dessen Mittel.

470.

Das Verbrechen gehört unter den Begriff „Aufstand wider die gesellschaftliche Ordnung“. Man „bestraft“ einen Aufständischen nicht: man unterdrückt ihn. Ein Aufständischer kann ein erbärmlicher und verächtlicher Mensch sein: an sich ist an einem Aufstande nichts zu verachten, – und in Hinsicht auf unsere Art Gesellschaft aufständisch zu sein, erniedrigt an sich noch nicht den Wert eines Menschen. Es gibt Fälle, wo man einen solchen Aufständischen darum selbst zu ehren hätte, weil er an unsrer Gesellschaft etwas empfindet, gegen das der Krieg not tut: – wo er uns aus dem Schlummer weckt.

Damit, daß der Verbrecher etwas Einzelnes tut an einem Einzelnen, ist nicht widerlegt, daß sein ganzer Instinkt gegen die ganze Ordnung im Kriegszustand ist: die Tat als bloßes Symptom.

Man soll den Begriff „Strafe“ reduzieren auf den Begriff: Niederwerfung eines Aufstandes, Sicherheitsmaßregel gegen den Niedergeworfenen (ganze oder halbe Gefangenschaft). Aber man soll nicht Verachtung durch die Strafe ausdrücken: ein Verbrecher ist jedenfalls ein Mensch, der sein Leben, seine Ehre, seine Freiheit riskiert, – ein Mann des Muts. Man soll insgleichen die Strafe nicht als Buße nehmen; oder als eine Abzahlung, wie als ob es ein Tauschverhältnis gebe zwischen Schuld und Strafe, – die Strafe reinigt nicht, denn das Verbrechen beschmutzt nicht.

Man soll dem Verbrecher die Möglichkeit nicht abschließen, seinen Frieden mit der Gesellschaft zu machen: gesetzt, daß er nicht zur Rasse des Verbrechertums gehört. In letzterem Falle soll man ihm den Krieg machen, noch bevor er etwas Feindseliges getan hat (erste Operation, sobald man ihn in der Gewalt hat: ihn kastrieren).

Man soll dem Verbrecher nicht seine schlechten Manieren noch den niedrigen Stand seiner Intelligenz zum Nachteil anrechnen. Nichts ist gewöhnlicher, als daß er sich selbst mißversteht (namentlich ist sein revoltierter Instinkt, die Ranküne des déclassé oft nicht sich zum Bewußtsein gelangt, faute de lecture), daß er unter dem Eindruck der Furcht, des Mißerfolgs seine Tat verleumdet und verunehrt: von jenen Fällen noch ganz abgesehen, wo, psychologisch nachgerechnet, der Verbrecher einem unverstandnen Triebe nachgibt und seiner Tat durch eine Nebenhandlung ein falsches Motiv unterschiebt (etwa durch eine Beraubung, während es ihm am Blute lag).

Man soll sich hüten, den Wert eines Menschen nach einer einzelnen Tat zu behandeln. Davor hat Napoleon gewarnt. Namentlich sind die Hautrelieftaten ganz besonders insignifikant. Wenn unsereiner kein Verbrechen, zum Beispiel keinen Mord, auf dem Gewissen hat – woran liegt es? Daß uns ein paar begünstigende Umstände dafür gefehlt haben. Und täten wir es, was wäre damit an unserm Werte bezeichnet? An sich würde man uns verachten, wenn man uns nicht die Kraft zutraute, unter Umständen einen Menschen zu töten. Fast in allen Verbrechen drücken sich zugleich Eigenschaften aus, welche an einem Manne nicht fehlen sollen. Nicht mit Unrecht hat Dostoiewsky von den Insassen jener sibirischen Zuchthäuser gesagt, sie bildeten den stärksten und wertvollsten Bestandteil des russischen Volkes. Wenn bei uns der Verbrecher eine schlecht ernährte und verkümmerte Pflanze ist, so gereicht dies unseren gesellschaftlichen Verhältnissen zur Unehre; in der Zeit der Renaissance gedieh der Verbrecher und erwarb sich seine eigne Art von Tugend, – Tugend im Renaissancestile freilich, virtù, moralinfreie Tugend.

Man vermag nur solche Menschen in die Höhe zu bringen, die man nicht mit Verachtung behandelt; die moralische Verachtung ist eine größere Entwürdigung und Schädigung als irgendein Verbrechen.

471.

Das Beschimpfende ist erst so in die Strafe gekommen, daß gewisse Bußen an verächtliche Menschen (Sklaven zum Beispiel) geknüpft wurden. Die, welche am meisten bestraft wurden, waren verächtliche Menschen, und schließlich lag im Strafen etwas Beschimpfendes.

472.

Im alten Strafrecht war ein religiöser Begriff mächtig: der der sühnenden Kraft der Strafe. Die Strafe reinigt: in der modernen Welt befleckt sie. Die Strafe ist eine Abzahlung: man ist wirklich das los, für was man so viel hat leiden wollen. Gesetzt, daß an diese Kraft der Strafe geglaubt wird, so gibt es hinterdrein eine Erleichterung und ein Aufatmen, das wirklich einer neuen Gesundheit, einer Wiederherstellung nahekommt. Man hat nicht nur seinen Frieden wieder mit der Gesellschaft gemacht, man ist vor sich selbst auch wieder achtungswürdig geworden, – „rein“.... Heute isoliert die Strafe noch mehr als das Vergehen; das Verhängnis hinter einem Vergehen ist dergestalt gewachsen, daß es unheilbar geworden ist. Man kommt als Feind der Gesellschaft aus der Strafe heraus.... Von jetzt ab gibt es einen Feind mehr.

Das jus talionis kann diktiert sein durch den Geist der Vergeltung (das heißt durch eine Art Mäßigung des Racheinstinktes); aber bei Manu zum Beispiel ist es das Bedürfnis, ein Äquivalent zu haben, um zu sühnen, um religiös wieder „frei“ zu sein.

473.

Mein leidlich radikales Fragezeichen bei allen neueren Strafgesetzgebungen ist dieses: daß die Strafen proportional wehe tun sollen gemäß der Größe des Verbrechens – und so wollt ihr's ja alle im Grunde! – nun, so müßten sie jedem Verbrecher proportional seiner Empfindlichkeit für Schmerz zugemessen werden: – das heißt, es dürfte eine vorherige Bestimmung der Strafe für ein Vergehen, es dürfte einen Strafkodex gar nicht geben? Aber in Anbetracht, daß es nicht leicht gelingen möchte, bei einem Verbrecher die Gradskala seiner Lust und Unlust festzustellen, so würde man in praxi wohl auf das Strafen verzichten müssen? Welche Einbuße! Nicht wahr? Folglich – –

474.

Ja die Philosophie des Rechts! Das ist eine Wissenschaft, welche, wie alle moralische Wissenschaft, noch nicht einmal in der Windel liegt!

Man verkennt zum Beispiel immer noch, auch unter frei sich dünkenden Juristen, die älteste und wertvollste Bedeutung der Strafe – man kennt sie gar nicht: und solange die Rechtswissenschaft sich nicht auf einen neuen Boden stellt, nämlich auf die Historien- und die Völkervergleichung, wird es bei dem unnützen Kampfe von grundfalschen Abstraktionen verbleiben, welche heute sich als „Philosophie des Rechtes“ vorstellen, und die sämtlich vom gegenwärtigen Menschen abgezogen sind. Dieser gegenwärtige Mensch ist aber ein so verwickeltes Geflecht, auch in bezug auf seine rechtlichen Wertschätzungen, daß er die verschiedensten Ausdeutungen erlaubt.

475.

Ein alter Chinese sagte, er habe gehört, wenn Reiche zugrunde gehen sollen, so hätten sie viele Gesetze.

476.

„Lohn und Strafe“. – Das lebt miteinander, das verfällt miteinander. Heute will man nicht belohnt sein, man will niemanden anerkennen, der straft.... Man hat den Kriegsfuß hergestellt: man will etwas, man hat Gegner dabei, man erreicht es vielleicht am vernünftigsten, wenn man sich verträgt, – wenn man einen Vertrag macht.

Eine moderne Gesellschaft, bei der jeder Einzelne seinen „Vertrag“ gemacht hat: – der Verbrecher ist ein Vertragsbrüchiger.... Das wäre ein klarer Begriff. Aber dann könnte man nicht Anarchisten und prinzipielle Gegner einer Gesellschaftsform innerhalb derselben dulden....

477.

Die Gegenseitigkeit, die Hinterabsicht auf Bezahltwerden-wollen: eine der verfänglichsten Formen der Werterniedrigung des Menschen. Sie bringt jene „Gleichheit“ mit sich, welche die Kluft der Distanz als unmoralisch abwertet....

478.

Die Zeiten, wo man mit Lohn und Strafe den Menschen lenkt, haben eine niedere, noch primitive Art Mensch im Auge: das ist wie bei Kindern....

Inmitten unsrer späten Kultur ist die Fatalität und die Degenereszenz etwas, das vollkommen den Sinn von Lohn und Strafe aufhebt.... Es setzt junge, starke, kräftige Rassen voraus, dieses wirkliche Bestimmen der Handlung durch Lohn- und Strafaussicht. In alten Rassen sind die Impulse so unwiderstehlich, daß eine bloße Vorstellung ganz ohnmächtig ist; – nicht Widerstand leisten können, wo ein Reiz gegeben ist, sondern ihm folgen müssen: diese extreme Irritabilität der décadents macht solche Straf- und Besserungssysteme vollkommen sinnlos.

Der Begriff „Besserung“ ruht auf der Voraussetzung eines normalen und starken Menschen, dessen Einzelhandlung irgendwie wieder ausgeglichen werden soll, um ihn nicht für die Gemeinde zu verlieren, um ihn nicht als Feind zu haben.

2. Der Staat.
189 of 284
9 pages left
CONTENTS
Chapters
Highlights